In 1 Minute zum offiziellen Kirchenaustritt ohne Papierkram.
Sparen Sie sich Umwege, Formularkrampf und Unsicherheit.
In nur 1 Minute erhalten Sie Ihr persönliches, offizielles Kirchenaustrittsschreiben – abgestimmt auf Ihre Gemeinde, sofort einsatzbereit.
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Bewertung

4.8 von 5 Sternen
Über 1’400 zufriedene Nutzer.
Unser Service wird regelmäßig für Einfachheit, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit gelobt.
100% Garantie

Wir garantieren die korrekte und vollständige Erstellung Ihres Kirchenaustrittsformulars.
Sollte es ein Problem geben, erhalten Sie kostenlos ein neues Formular – oder Ihr Geld zurück.
Einfach & Sicher
In weniger als 1 Minuten erstellen wir ein offizielles PDF – abgestimmt auf deinen Wohnkanton. Einfach ausfüllen, unterschreiben, abschicken.
Keine Unsicherheit mehr
Viele Menschen zögern beim Kirchenaustritt wegen Unsicherheit oder fehlender Informationen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess – klar, verständlich und stressfrei.
Datenschutz & 100% Garantie
Ihre Daten bleiben geschützt. Falls etwas nicht klappt, erstellen wir kostenlos ein neues Formular – oder Sie erhalten Ihr Geld zurück.
Anleitung
In nur drei einfachen Schritten erledigen Sie Ihren Kirchenaustritt schnell, unkompliziert und rechtssicher – Formular ausfüllen, unterschreiben und per Post einreichen. Wir kümmern uns um den Rest.
1. Unterschreiben
Erhalte dein vorausgefülltes Austrittsformular und unterschreibe es handschriftlich.
2. Einreichen
Sende das unterschriebene Formular per Post an die zuständige Kirchgemeinde, die Adresse ist bereits korrekt eingetragen.
3. Bestätigung
Dein Kirchenaustritt wird offiziell bestätigt und automatisch beim Steueramt gemeldet.

★ 4.8 von 5 Sternen
Vertraut von über 1’000 Nutzer:innen in der Schweiz Kirchenaustritt – einfach, sicher und anonym.
Laura M., Zürich
Markus B., Luzern
Sebastian L., Solothurn
Jürg M., Basel
Kirchenaustritt Schweiz – Formular, Anleitung & rechtssichere Vorlage 2025
Sie möchten mehr über den Kirchenaustritt in der Schweiz erfahren oder direkt ein Kirchenaustritt Formular als PDF erhalten? Mit unserem Generator erstellen Sie in wenigen Minuten ein personalisiertes, rechtssicheres Austrittsschreiben für Ihren Wohnkanton, inklusive Versandhinweisen.
1) Formular ausfüllen
Geben Sie Ihre Daten ein (Konfession, Name, Anschrift, Wohnort). Unser System erkennt Ihren Kanton und berücksichtigt Besonderheiten.2) PDF erhalten
Nach Zahlung (CHF 29.–) erhalten Sie sofort Ihr Kirchenaustritt PDF mit allen Pflichtangaben und der korrekten Empfängeradresse.3) Unterschreiben & versenden
Drucken Sie das Dokument, unterschreiben Sie handschriftlich und versenden Sie es (empfohlen per Einschreiben).Kantonale Unterschiede beim Kirchenaustritt
In der Schweiz ist der Austritt kantonal geregelt. Zuständigkeiten und Versandarten unterscheiden sich. Unser Generator berücksichtigt das automatisch.
- Zürich: Zuständig ist meist die Gemeindeverwaltung.
- Bern: Erklärung direkt an die Kirchgemeinde.
- Basel-Stadt: Austritt erfolgt über die Einwohnerdienste.
- Aargau: Relevanz für das Steueramt – Austrittsdatum wichtig.
- Luzern: Zuständig meist Pfarrei oder Kirchgemeinde.
Katholisch, reformiert oder christkatholisch?
In allen Konfessionen ist die Form gleich: schriftliche Erklärung mit Unterschrift. Unterschiede gibt es bei den Adressaten:
- Römisch-katholisch: zuständige Pfarrei oder Kirchgemeinde
- Evangelisch-reformiert: Kirchgemeinde oder Verwaltung
- Christkatholisch: eigene Körperschaften
Inhalt des Austrittsschreibens
- Personalien: Name, Anschrift, Geburtsdatum
- Eindeutige Austrittserklärung mit Datum
- Korrekte Empfängeradresse
- Unterschriftszeile
- Optional: Bitte um Löschung personenbezogener Daten
- Hinweise zum Versand, inkl. Einschreiben
FAQ – Häufige Fragen
Ab wann gilt mein Austritt?
Ab dem Eingang Ihrer Erklärung bei der zuständigen Stelle.
Muss ich eingeschrieben versenden?
Nicht zwingend, aber empfohlen – Sie haben so einen rechtssicheren Nachweis.
Bin ich sofort von der Kirchensteuer befreit?
Die Befreiung richtet sich nach kantonalen Regeln und Stichtagen.
Kann ich wieder eintreten?
Ja, über die jeweilige Kirche. Die Bedingungen legt die Kirchgemeinde fest.