Kirchenaustritt Basel Land
Kanton: Basel-Landschaft BL
Kirchenaustritt Basel-Landschaft (Basel Land) – Formular, Ablauf, Kosten & Checklisten
Sie wohnen im Kanton Basel-Landschaft und möchten aus der Kirche austreten? Auf dieser Seite erhalten Sie eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung, kantonsspezifische Hinweise, eine vollständige Dokumenten-Checkliste sowie unser rechtssicheres PDF-Formular für den Kirchenaustritt Basel Land. So vermeiden Sie Formfehler, sparen Zeit und erhalten schnell eine Bestätigung Ihrer Gemeinde.
Kurzfassung (TL;DR)
- Sie senden ein schriftliches Austrittsschreiben an Ihre Wohnsitzgemeinde im Kanton BL (per Einschreiben empfohlen).
- Die Gemeinde bestätigt den Austritt schriftlich. Ab Bestätigung sind Sie nicht mehr kirchensteuerpflichtig.
- Mit unserem Generator erstellen Sie in Minuten ein kantonsspezifisches PDF inkl. Adresse Ihrer Gemeinde.
Ablauf: Kirchenaustritt Basel-Landschaft in 3 Schritten
-
Austrittsschreiben erstellen
Enthält: vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum, eindeutige Austrittserklärung (z. B. „Ich trete mit sofortiger Wirkung aus der römisch-katholischen / reformierten Kirche aus“), Ort/Datum, Unterschrift. -
Einreichen bei der Wohnsitzgemeinde
Senden Sie den Brief an die Gemeindeverwaltung; Einschreiben ist empfohlen (Nachweis). Alternativ Abgabe am Schalter. -
Bestätigung & Steuer
Nach Zustellung der schriftlichen Bestätigung gilt der Austritt als vollzogen. Ab diesem Datum entfällt die Kirchensteuerpflicht.
Checkliste: Diese Angaben gehören in den Austritt (BL)
Persönliche Daten
- Vollständiger Name (wie im Ausweis)
- Adresse & PLZ/Ort in BL
- Geburtsdatum
- Optional: AHV-Nr. (nicht zwingend)
Erklärung
- Eindeutiger Austrittssatz (keine Begründung nötig)
- Kirchenzugehörigkeit (z. B. römisch-katholisch / reformiert)
- Ort, Datum
- Eigenhändige Unterschrift
Versand
- Empfänger: Gemeindeverwaltung (Wohnsitz)
- Einschreiben empfohlen (Nachweis)
- Kopie für eigene Unterlagen
- Optional: E-Mail-Kopie an Pfarramt
Besonderheiten im Kanton Basel-Landschaft
Der Austritt wird im Kanton BL erst mit der schriftlichen Bestätigung der Gemeinde wirksam. In der Praxis erhalten Sie diese innerhalb weniger Tage bis Wochen. Für Fristen und steuerliche Anrechnung ist der Bestätigungszeitpunkt entscheidend. Bewahren Sie Belege (Einschreib-Quittung) gut auf.
- Keine Begründung erforderlich
- Familienaustritt möglich (Eltern für minderjährige Kinder)
- Einschreiben sorgt für klare Beweislage
- Auf Nachfrage: einfache Kopie des Ausweises genügt
Kirchensteuer & Kosten: Das ändert sich nach dem Austritt
Mitglieder der Landeskirchen zahlen in Basel-Landschaft je nach Einkommen eine jährliche Kirchensteuer. Nach dem bestätigten Austritt entfällt diese Abgabe. Für verbindliche Steuerfragen konsultieren Sie die Steuerverwaltung Basel-Landschaft.
| Posten | Vor Austritt | Nach Austritt |
|---|---|---|
| Kirchensteuer | Ja (einkommensabhängig) | Entfällt |
| Gebühr für unser PDF | Einmalig CHF 29 | |
| Versand | Briefporto (Einschreiben empfohlen) | |
Beispiel-Zeitleiste (realistisch)
- Tag 0: PDF erzeugen, unterschreiben, per Einschreiben senden
- Tag 2–4: Zustellung bei der Gemeinde
- Tag 7–21: Schriftliche Bestätigung per Post
- Ab Bestätigung: Keine Kirchensteuer mehr
Rechtliche Grundlagen & seriöse Informationsquellen
Religionsfreiheit ist in der Schweiz verfassungsrechtlich garantiert (Art. 15 BV). Zahlen & Trends zu Religionszugehörigkeit finden Sie beim Bundesamt für Statistik (BFS). Für Steuerfragen ist die Steuerverwaltung Basel-Landschaft zuständig. Allgemeine Hintergründe bietet u. a. der Schweizerische Freidenker-Verband.
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Häufige Fragen zum Kirchenaustritt Basel-Landschaft
Muss ich persönlich erscheinen oder reicht ein Brief?
Ein schriftlicher Austritt per Brief genügt. Ein Besuch am Schalter ist nicht verpflichtend.
Ab wann spare ich Kirchensteuern?
Ab dem Datum der schriftlichen Bestätigung Ihrer Gemeinde. Bewahren Sie diese gut auf.
Können Eltern den Austritt für Kinder erklären?
Ja. Für minderjährige Kinder können die sorgeberechtigten Eltern den Austritt im selben Schreiben beantragen.
Ist eine Begründung nötig?
Nein. Eine klare Austrittserklärung ohne Begründung reicht rechtlich aus.
Was ist, wenn die Gemeinde Rückfragen hat?
Antworten Sie schriftlich oder telefonisch. Bei Unsicherheit helfen unsere FAQ oder die Kontaktseite.
