FAQ
Hier sind häufig gestellte Fragen aufgelistet
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FAQ's
Ab wann bin ich offiziell aus der Kirche ausgetreten?
Der Austritt gilt ab dem Datum, an dem Ihre Gemeinde das Schreiben erhält. Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Wochen eine schriftliche Bestätigung. Die Kirchensteuerpflicht endet meist am letzten Tag des Monats, in dem der Austritt eingereicht wurde.
Muss ich das Austrittsschreiben unterschreiben?
Ja, der Kirchenaustritt ist nur mit einer eigenhändigen Unterschrift gültig. Einige Kantone verlangen zusätzlich eine beglaubigte Unterschrift. Unser System informiert Sie automatisch, wenn dies in Ihrem Kanton erforderlich ist.
An welche Adresse muss ich das Austrittsschreiben senden?
Das hängt davon ab, in welchem Kanton Sie wohnen. In den meisten Fällen senden Sie das unterschriebene Schreiben an das Sekretariat Ihrer Wohnsitzgemeinde oder direkt an die zuständige Kirchgemeinde. Unsere Vorlage wird automatisch für Ihre Gemeinde vorbereitet.
Was kostet der Kirchenaustritt?
Der Austritt selbst ist kostenlos. Bei uns zahlen Sie lediglich CHF 29.– für die sofortige Erstellung eines offiziellen, personalisierten PDF-Dokuments, das Sie nur noch unterschreiben und versenden müssen.
Wie lange dauert es, bis ich mein PDF erhalte?
Sie erhalten das PDF direkt nach dem Ausfüllen und Bezahlen – meist innerhalb weniger Sekunden per E-Mail. Sollte es technische Probleme geben, helfen wir Ihnen selbstverständlich schnell weiter.
Muss ich mein Taufdatum oder den Taufort kennen?
Nein. Für den Kirchenaustritt reicht Ihr vollständiger Name, Ihre Adresse und Ihre Unterschrift. Unsere Vorlage enthält alle notwendigen Elemente für eine rechtlich gültige Erklärung – individuell auf Ihren Wohnort abgestimmt.
